Grundstückskauf für Ölbohrung vereitelt


Mit fadenscheinigen Behauptungen wurde Grundeigentümerin unter Druck gesetzt


Wie am vergangenen Wochenende (2.2.2020) bekannt wurde, ist eine Grundstückseigentümerin von der Explorations-Firma Geo Exploration Technolies GmbH (GET), welche im Erlaubnisfeld Prezelle (östlicher Teil des Landkreises Lüchow-Dannenberg) nach Erdöl sucht, zum Verkauf bzw. einer Verpachtung einer Grünlandfläche genötigt worden. Dabei suggerierte GET der Grundeigentümerin, sie sei verpflichtet Grund und Boden zu verkaufen oder zu verpachten, ansonsten drohe sinngemäß eine Enteignung. Die Grundeigentümerin hat u. a. aufgrund der häufig auftretenden Umweltschäden bei der Erdgas- und Erdölförderung in Niedersachsen und der benachbarten Altmark (Sachsen-Anhalt) der GET das Grundstück nicht überlassen.


Die GET behauptet, sie sei „gesetzlich verpflichtet hier zu einer Lösung zu kommen“, und da „Sie auch keine Zwangsenteignung riskieren wollen“, sei es „erforderlich, dass … Schritte für eine Verpachtung eingeleitet werden“, und setzt auf Zeitdruck für eine mögliche Durchsetzung eines Pachtvertrags. Verschwiegen wird, dass nach Öl gebohrt werden soll, die Aufsuchungserlaubnis ausschließlich für Kohlenwasserstoffe erteilt wurde. Stattdessen wird vom möglichen „Gehalt von Wertelementen im Porenfluid wie z.B. Lithium (Elektromobilität) und Erdwärme (Erneuerbare Energien)“ schwadroniert; dass die GET „hier nachhaltig zur Umsetzung der Energiewende beitragen“ könne. Und dreist gedroht: „Vom Gesetzgeber sind wir angehalten darauf hinzuweisen, dass im Falle, dass Sie die erforderliche Zustimmung versagen möchten, wird diese nach § 40 Bundesberggesetz (BBergG) durch eine Streitentscheidung durch die zuständige Behörde (LBEG) ersetzt, die dann auch die Entschädigungszahlung festlegt. Nach den §§ 77-83 BBergG führt das letztendlich zur Grundabtretung aufgrund des bestehenden öffentlichem Interesse zur Versorgungssicherheit.“


Damit bestätigt sich

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, dass GET mit allen Mitteln nach einem Grundstück zu einer Erkundungsbohrung sucht. Bereits im Herbst 2018 hatten ca. 100 Grundeigentümer aus Schletau und umliegenden Ortschaften schriftlich erklärt, sie würden ihr Land weder für Bohrungen, noch für sonstige Aktivitäten, welche für eine mögliche Erdöl- oder Erdgasförderung nötig wären, wie etwa Zuwegungen, Leitungs- und Stromtrassen zur Verfügung stellen.


„Die Unterschriftenkampagne hat also funktioniert, und wird weiterlaufen“, erklärt die Arbeitsgruppe Erdöl-Erdgas-Fracking der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, und verweist darauf, dass sich Eigentümer in den Aufsuchungsgebieten Prezelle und Thielbeer in der benachbarten Altmark entschlossen gegen die Pläne für Erdgas- und Erdölbohrungen stellen. „Mit verfälschenden Begründungen wird der Anschein erweckt

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, dass ein Verkauf bzw. eine Verpachtung einer möglichen Enteignung vorzuziehen sei“, so die AG.


Die GET behauptet, sie sei „gesetzlich verpflichtet hier zu einer Lösung zu kommen“, und da „Sie auch keine Zwangsenteignung riskieren wollen“, sei es „erforderlich, dass … Schritte für eine Verpachtung eingeleitet werden“, und setzt auf Zeitdruck für eine mögliche Durchsetzung eines Pachtvertrags. Verschwiegen wird, dass nach Öl gebohrt werden soll, die Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe erteilt wurde. Stattdessen wird vom möglichen „Gehalt von Wertelementen im Porenfluid wie z.B. Lithium (Elektromobilität) und Erdwärme (Erneuerbare Energien)“ schwadroniert; dass die GET „hier nachhaltig zur Umsetzung der Energiewende beitragen“ könne. Und frech gedroht: „Vom Gesetzgeber sind wir angehalten darauf hinzuweisen, dass im Falle, dass Sie die erforderliche Zustimmung versagen möchten, wird diese nach § 40 BBergG durch eine Streitentscheidung durch die zuständige Behörde (LBEG) ersetzt, die dann auch die Entschädigungszahlung festlegt. Nach den §§ 77-83 BBergG führt das letztendlich zur Grundabtretung aufgrund des bestehenden öffentlichem Interesse zur Versorgungssicherheit.“


„Wir haben weitere Unterschriftenlisten vorbereitet, mit denen Eigentümer unter dem Motto ‚Auf meinem Grundstück nicht‘ den Plänen der Erdölindustrie deutlich entgegenstellen können.“, so die AG Erdöl-Erdgas-Fracking der BI. Außerdem sollten sich die Räte von Kommunen, Samtgemeinde und Kreis ebenfalls mit entsprechenden Beschlüssen darauf festlegen, keine Grundstücke und Wege für Vorbereitungs- und Bohrmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.


Unterschriftenliste “Auf meinem Grundstück nicht…” zum Download
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