Fracking-Gesetz unter der Lupe
Beschränkungen vergebens gesucht
Während Frau Hendricks noch in jüngster Vergangenheit gerne von einer unverrückbaren
3000m-Grenze und tiefere Fracs nur im Einzelfall sprach, liest sich der Entwurf hingegen
ganz anders. Unterhalb 3000m wird Fracking in all seinen Facetten vollständig freigegeben.
Und grundsätzlich auch oberhalb. Lediglich für Schiefer- und Kohleflözgas besteht ein
Vorbehalt durch die einzurichtende Frackingkommission – wenn die Vorkommen denn
flacher 3000m liegen. 2/3 des Schiefergases wird von der BGR jedoch im Unterkarbon bei
rund 5000m verortet. Alle anderen Lagerstättentypen sind unabhängig von Ihrer Tiefe
freigegeben. Insbesondere auch die Erdölvorkommen, die in Nordwestdeutschland zumeist
nur einige 100m tief liegen. Hier hat PRD Energy in ihrem Investoren-Prospekt schon
angekündigt, Frac-Möglichkeiten zu prüfen und Firma CEP frackte im Juni bereits ein
Ölvorkommen in Mecklenburg-Vorpommern.
Hier geht es zur vollständigen Analyse: