Auch Umweltverträglichkeitsprüfung nicht mehr zwingend – “Umweltverträglichkeitsstudie” soll ausreichen
Wahlversprechen haben eine überschaubare Haltwertszeit. Das ist leider auch wieder bei der Rot-Grünen Koalition in Niedersachesn festzustellen.
Rot-Grün will sich für ein generelles Fracking-Verbot starkmachen, hieß es damals im Wahlkampf.
Die derzeitige Realitäüt sieht anders aus. Niedersachsens Umweltminister Wenzel will Fracking jetzt mit Einschränkungem zulassen.
Dazu soll lediglich eine “Umweltverträglichkeitsstudie” vorausgesetzt werden. Diese muß aber nicht von unabhängigen Gutachtern erstellt weden, sondern es reicht, wenn diese vom antragstellende Unternehmen vorgelegt wird.
Auch für das Fracking von noch nicht erschlossenen, “konventionellen” Lagerstätten gibt es nach Vorstellungen Niedersachsens kein generelles Verbot. Entgegen dem Eindruck, den Wenzel in einer Presseerklärung vom 3.3.2014 erscheinen läßt, ist vorgesehen, Frack-Maßnahmen mit nicht giftigen Fluiden zu ermöglichen: “Zugleich setzt sich der Minister, genau wie sein Amtskollege in Schleswig-Holstein, für ein Fracking-Verbot zur Förderung von Kohlenwasserstoffen in unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz toxischer Frackfluide ein”, ist die klare Ansage in der Presseerklärung. Welche toxischen Lagerstättenwässer bereits auch ohne “Fracking” an die Oberfläche geraten, wird nicht weiter betrachtet.
Wir dokumentieren im folgenden die verfügbaren Dokumente:
Presseerklärung Wenzel v. 3. 3. 2014
Einen “Entwurf Runderlass MW MU nach Besprechung der Änderungen” vom 24. 2. 2014