Fracking: Lobby setzt sich durch / Kniefall vor der Fracking-Lobby

ein Artikelaus der jw vom 18.11.14 mit einem Aktivisten-Foto

Protest gegen Fracking

“Wochenlang lag der Gesetzentwurf zum Frackingverfahren in der Schublade der Bundesregierung. Der sah eigentlich vor, die umstrittene Erdgasfördermethode mittels Chemikalien oberhalb von 3.000 Metern Tiefe zu verbieten. Doch die Energielobby hat sich durchgesetzt: Wie zuerst der Spiegel berichtete, haben sich die Koalitionspartner CDU und SPD auf einen »Kompromiss« geeinigt und damit ihre Wahlversprechen über den Haufen geworfen. Danach sollen Bohrungen künftig in geringeren Tiefen möglich sein, wenn ein Gremium aus sechs Wissenschaftlern »absolute Unbedenklichkeit« attestiert. Das Gesetz soll nach Erkenntnissen des Spiegel noch in diesem Jahr den Bundestag passieren.

Mit seinem »Kompromisspapier« hat Kanzleramtschef Peter Altmaier dem Druck des CDU-Wirtschaftsflügels und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) nachgegeben. Zuspruch kam aber auch von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Deren Chef Michael Vassiliadis hatte Anfang November gefordert, die Debatte »sachlicher« zu führen, da ein Komplettverbot »hohe Energiekosten« nach sich zöge. Die Gaspreise seien vor allem für energieintensive Industrien, wie das Metall- und Baugewerbe sowie die Eisenbahn, »eine elementare Zukunftsfrage«. Vassiliadis, der an diesem Wochenende auch gegen das »Klimaziel« und die Abschaltung alter Kohlekraftwerke gewettert hat, ermunterte zudem SPD-Chef und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, sich »beim Einsatz für Wirtschaft und Arbeit« weiterhin nicht durch »die Kritik der Ökofundamentalisten« davon abhalten zu lassen, »richtige Entscheidungen« zu treffen.”

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Und hier ein aktueller Beitrag von www.gegen-gasbohren.de

Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf bleibt nicht mehr viel von den Beteuerungen der Umweltministerin Hendricks. In den vergangenen Tagen widersprach bereits ihr Pressesprecher zentralen Punkten aus ihren Beschwichtigungsinterviews vom Wochenanfang. Nun bestätigt sich schwarz auf weiß, dass die Bundespolitik den Kniefall vor der Frackinglobby anstrebt.

Vorgesehen ist:

  • Fracking in Sandgestein tiefer 3000m: generell erlaubt. (hier verortet BGR 2/3 der Schätzung)
  • Fracking in Sandgestein flacher 3000m: generell erlaubt.
  • Schiefergas tiefer 3000m: generell erlaubt.
  • Schiefergas flacher 3000m: Mit Zustimmung der Komission erlaubt.
  • Schieferöl-Fracking: generell erlaubt.
  • Kohleflözgas tiefer 3000m: generell erlaubt
  • Kohleflözgas flacher 3000m: Mit Zustimmung der Komission erlaubt.
  • Fracking in anderen Öllagerstätten: generell erlaubt.
  • Fracking zu Geothermiezwecken: generell erlaubt.

Dabei liegen gerade die Ölvorkommen ebenfalls sehr oberflächennah bei teils unter 1000m, werden nun aber überhaupt nicht berücksichtigt. Firmen wie PRD Energy kündigten bereits in investoren-Präsentationen an, auch Fracking zur Wiedererschließung deutscher Ölfelder zu erwägen. CEP frackte bereits im Juni eine Öllagerstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Eine allzukritische Einstellung der Kommission ist ohnehin nicht zu erwarten, dafür sorgt bereits die mehrheitliche Besetzung mit industriegenehmen Vertretern. So ist jeweils ein Vertreter vorgesehen von:

  • Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohrstoffe (BGR)  – die nach dem Rotenburg-Beben 2004 ihren Seismologen einen Maulkorb aussprach, die Gasförderung als Ursache zu vermuten)
  • Helmholtz-Geoforschungszentrum Potsdamm – die tragende Kraft hinter dem GASH-Projekt und der SHIP-Schiefergas-Lobbyplattform
  • Helmholtz-Umweltforschungszentrum – von dort stammt Borchardt als Leiter von Exxons Schiefergas-Dialogprozess
  • einer vom Bundesrat zu bennenden Universität  – aller vorraussicht nach von den Bergbaufreunden der TU Clausthal oder des Leibniz Insitut für angewandte Geophysik, dass sich ein Gebäude mit niedersächssischem Bergamt und BGR teilt und mit den Herren Weichgrebe und Rosenwinkel sowohl in der Exxonstudie als auch dem zweiten UBA-Gutachten vertreten war.
  • einem Bergamt, welches nicht selbst für die Genehmigung zuständig ist.
  • Umweltbundesamt, dem wohl eher eine Feigenblatt-Rolle zukommen wird, schließlich soll eine einfache Mehrheit ausreichen.

Wie der Ministeriumsprecher bereits mitteilte, ist eine kommerzielle Nachnutzung der Probebohrungen durchaus angedacht.
Es drängt sich hier der Eindruck auf, dass man lediglich die ohnehin beabsichtigten Aufsuchungsbohrungen nun mit einem kleinen Wissenschafts-Feigenblatt versieht. Bei industriegetragenen Bohrungen droht zudem ein Konflikt. Denn wird eine Aufsuchungsbohrung – ob begleitet oder nicht – fündig, folgt nach §12 BBergG der Rechtsanspruch auf eine Bewilligung der Gewinnung. Hier haben Volk und Politik im Zweifel keine Option mehr zum Überdenken der Einstellung anhand der erlangten Kenntnisse. Der Begriff “Probebohrung” scheint hier mehr als “Erkundung” zur Suche von Vorkommen denn als “Forschung” am Verfahren selbst zu verstehen sein.

Ebenfalls ein völliges Einknicken ist bei der Frage der Verpressung von Lagerstättenwasser und gebrauchten Frac-Flüssigkeiten zu verzeichnen.

  • Alle schon bestehenden Anlagen erhalten eine nachträgliche Freistellung von der wasserrechtlichen Erlaubnispflicht
  • Es wird keine Aufbereitung des Flowback gefordert sondern sämtliche beim Fracking anfallenden Abfallflüssigkeiten dürfen verpresst werden.
  • Es darf weiterhin in andere Horizonte als die ursprünglichen verpresst werden.
  • Die Fracfluide, die man in 2999m Tiefe noch für gefährlich hält dürfen dann im Anschluss oberflächennah endgelagert werden.(Beispiel Versenkbohrung Garrel H1: 300-500m Versenktiefe – hier wurde auch Flowback aus Exxons Schiefergas-Experimentalfracs der Bohrung Damme 3 verklappt)

Ausgeschlossen von Fracking und Versenkung sind im Wesentlichen lediglich Wasserschutzgebiete. Bereits bei den Vorranggebieten zur (künftigen) Trinkwassergewinnung ist man auf eine diesbezügliche Landesregelung angewiesen. In Naturschutzgebieten werden nur technische Anlagen untersagt, ein seitliches Unterbohren ist hingegen möglich.

Auch bei der Frage der Fracking-Chemikalien kommt man der Industrie großzügig entgegen. Es dürfen weiterhin durchaus giftige Substanzen zum Einsatz kommen, solange das fertige Gemisch nur als Wassergefährdungsklasse 1 einzustufen ist. Dabei ist jedoch bei Weitem nicht jeder akut humantoxische Stoff automatisch wassergefährdend.

Alles in allem also entgegen den medienwirksamen Interviews eine weitestmögliche Freigabe des Frackings. Lediglich flache Schiefergas- und Kohleflözgasvorkommen werden vorrübergehend ausgeklammert und einer wohl nicht allzugroßen Hürde der Kommissions-Zustimmung unterworfen. Dass in diesen Horizonten kein massiver Bohrboom zu erwarten ist, liegt dabei weniger an einer vorsichtigen Erforschung sondern dem frühen Stadium der Suche nach geeigneten Vorkommen. Findet man vielversprechende Stellen wird pünktlich zum kommerziellen Startschuss in wenigen Jahren mit Sicherheit die völlige Freigabe folgen.

Die Frage des Aufkommens für etwaige Schäden verdrängt man hingegen. Eine Änderung des Bundesberggesetzes scheint nicht beabsichtigt zu sein. Somit stehen die Betroffenen weiter vor der nahezu unlösbaren Aufgabe, dem Betreiber das Verursachen der Schäden nachzuweisen und sich ihr Geld zu erklagen. – Ohne Rechtsschutzversicherung, denn die Klammern Bergbaubelange allesamt aus.

 

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