Während Bundesländer und Verbände am heutigen Freitag die letzte Chance haben, ihre Stellungnahmen zu dem de-facto-Fracking-Erlaubnisgesetz-Konvolut einzureichen, macht die Bundestagsfraktion von Die Linke. Nägel mit Köpfen und fordert ein bundesgesetzliches Fracking-Verbot.
Aufgrund der Risiken und negativen Auswirkungen wie
– die Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser. Diese können durch Unfälle, natürliche oder künstlich geschaffene Wegsamkeiten im Untergrund sowie undichte Bohrlochabdichtungen und Zementummantelungen an die Oberfläche und in das Grundwasser gelangen. Insbesondere die Zementummantelungen sind aufgrund des hohen Drucks starken Belastungen ausgesetzt und dementsprechend fehleranfällig;
– der bei der Förderung anfallende Flowback aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, welcher neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält. Die Entsorgung ist ungeklärt und unfallträchtig;
– unkontrollierbare und klimabelastende Methan-Austritte aus Bohrleitungen oder Rissen im gashaltendem Gestein;
– die Gefahr von durch Fracking oder die Verpressung von Lagerstättenwasser in sogenannte Versenkbohrungen ausgelöste Beben;
– ein im Vergleich zur Förderung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten deutlich höherer Flächenbedarf;
– eine hohe Lärm- und Luftbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner; ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere während des Frack-Vorgangs; eine erheblich geringere Bohreffizienz mit einem Vielfachen an Bohraufwand für eine vergleichbare Gasmenge. Das Umweltbundesamt geht in seinem zweiten Gutachten zu Fracking von einem Faktor 30 aus;
– die miserable Klimabilanz von Erdgas aus gefrackten unkonventionellen Lagerstätten, welche schlechter als die von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten ist,
stößt Fracking nicht nur auf Ablehnung im überwiegenden Teil der Bevölkerung, sondern führt jetzt auch zu einem Antrag für eine klares Verbot dieser gefährlichen Bergbaumethode per Bundesgesetz.
Die Fraktion Die Linke. beantragt den Beschluss des Deutschen Bundestag, Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen per Gesetz zu verbieten.
Im einzelnen (Wortlaut des Antrags):
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzesentwurf zum Fracking-Verbot vorzulegen,
a) der durch eine Änderung des Bundesberggesetzes sicherstellt, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels hydraulischen Aufbrechens von Gestein (Hydraulic Fracturing) ausnahmslos verboten ist;
b) der rechtliche Regelungen enthält, die die Unternehmen, denen eine Aufsuchungserlaubnis für Schiefergas- oder Schieferölvorkommen erteilt wurde, verpflichten, innerhalb von sechs Monaten einen Nachweis zu erbringen, dass eine Förderung auch ohne Fracking oder vergleichbar gefährliche Techniken möglich ist, und die zum Widerruf der Aufsuchungserlaubnis führen, wenn ein solcher Nachweis nicht oder nicht hinreichend erfolgen sollte;
c) der rechtliche Regelungen enthält, die die Unternehmen unverzüglich zur vollständigen Offenlegung der bisherigen Frac-Vorgänge in Deutschland inklusive der eingesetzten Stoffe, deren Identität (chemische Zusammensetzung, CAS-Nummern, IUPAC-Nomenklatur), toxikologischer Bewertung und der eingesetzten Mengen und zur Zurverfügungstellung dieser Daten in einem öffentlichen Stoffregister an die zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit gegenüber verpflichten;
d) der rechtliche Regelungen enthält, die eine umweltgerechte Entsorgung des Flowbacks aus den bereits durchgeführten Fracking-Bohrungen sicherstellen und die Verpressung in sogenannte Disposalbohrungen untersagen;2. für die Aufnahme des Fracking in die Anlage 1 der Espoo-Konvention einzutreten und hierfür die Initiative zu ergreifen, um grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Fördermaßnahmen mit Fracking in Grenznähe sicherzustellen.
Link zum Antrag BT-DS 18/3791