Der kommerziellen Nutzung wird Tür und Tor geöffnet – Umweltinstitut München zum Gesetztentwurf

Schiefergasfracking bald in Deutschland erlaubt?

Faktenblatt Fracking-Gesetz

Die künftige Regelung von Fracking geht in die heiße Phase: Noch in diesem Quartal sollen die Gesetzesentwürfe im Bundeskabinett beschlossen werden, danach geht es weiter mit der parlamentarischen Beratung und Abstimmung im Bundestag. Im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung über die Referentenentwürfe, die am 23. Januar endet, hat das Umweltinstitut eine Stellungnahme eingereicht. Die wichtigsten Kritikpunkte haben wir in einem ausführlichen Faktenblatt (siehe Bild) zusammengestellt.

Das Umweltinstitut kritisiert scharf, dass Fracking in Deutschland grundsätzlich ermöglicht werden soll, obwohl zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Fördertechnik gravierende Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit hat. Das gefährliche Kohleflöz- und Schiefergasfracking, wie es in den USA praktiziert wird, soll unterhalb von 3000 Metern erlaubt werden – also gerade dort, wo der Großteil der Vorkommen liegt. Oberhalb von 3000 Metern soll es verboten sein – das aber auch nur bis 2018. Fracking in dichtem Sandgestein zur Förderung von Tight Gas soll generell, ohne Einschränkungen bei der Tiefe, möglich sein. Wenn dieser Gesetzesvorschlag umgesetzt wird, könnten ab 2018 sämtliche Arten unkonventioneller Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden.

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